Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. In der Regel verdienen Azubis im ersten Ausbildungsjahr 478 €, im zweiten 508 €, dritten 558 € und im vierten 608 €. In den Neuen Bundesländer sind es im Schnitt 150 € weniger pro Ausbildungsjahr.
Der Verdienst der ausgebildeten Gesellen ist in Tarifverträgen geregelt. Diese können je nach Bundesland und Vertragsparteien höchst unterschiedlich sein. In Nordrhein-Westfalen kann man von folgenden Stundenlöhnen ausgehen (Stand: Februar 2008):
- 1. Berufsjahr: 10,91 €/h entspricht 1.745,60 €/Monat
- 2. Berufsjahr: 12,28 €/h entspricht 1.964,80 €/Monat
- 3. Berufsjahr: 12,97 €/h entspricht 2.075,20 €/Monat
- 4. Berufsjahr: 13,65 €/h entspricht 2.184,00 €/Monat
- 5. Berufsjahr: 15,01 €/h entspricht 2.401,60 €/Monat
Der Geselle gilt jetzt als selbständig arbeitender Monteur, die automatische Lohnsteigerung ist mit Erlangung dieses Status beendet. Eine weitere Lohnsteigerung kann jetzt nur noch durch Aufstieg zum Kundendienstmonteur erfolgen:
- Kundendienstmonteur: 15,71 €/h entspricht 2.513,60 €/Monat
Oder er steigt auf zum Obermonteur:
- Obermonteur: 16,40 €/h entspricht 2.624,00 €/Monat...
Um zum Kundendienstmonteur oder Obermonteur zu werden, sind jedoch in der Regel Fort- oder Weiterbildungen notwendig.
Ein Anlagenmechaniker der den Gesellenabschluß erfolgreich abgelegt hat, hat mehrere Möglichkeiten, sich beruflich weiter zu bilden:
Wenn er weiterhin eine rein praxisorientierte Tätigkeit anstrebt, besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Kundendiensttechniker. Diese Weiterbildung wird von den Handwerkskammern angeboten und findet berufsbegleitend statt. Diese Weiterbildung befähigt vor allem zur Wartung und Reparatur von Feuerungstechnischen Anlagen sowie Wärmepumpen und Sanitäranlagen. Weiterhin wird hier Wert auf den Umgang mit dem Kunden gelegt, da die Kundendienstmonteure als Aushängeschilder der Firma bei der sie arbeiten gelten.
Strebt ein Anlagenmechaniker-Geselle eine praktisch-theoretisch orientierte Tätigkeit an, empfiehlt es sich, die Meisterprüfung abzulegen. Hier bekommt er weitere theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt, erhält die Befähigung einen Betrieb zu leiten und Lehrlinge auszubilden. Meisterkurse werden von den Handwerkskammern, von privaten Bildungseinrichtungen und von staatlichen Schulen (meistens Berufskollegs) angeboten. Es besteht die Möglichkeit, die Meisterschule berufsbegleitend (ca. 2 Jahre) zu besuchen, oder in Vollzeit (ca. 1 Jahr). Mittlerweile werden die Meisterbriefe nach EU-Recht in „Stufe 3 (Diplom kurzer Studiengang)“ eingeordnet. Diese Richtlinie tritt bis Ende November 2007 in Kraft. Damit ist der Meister berechtigt, sich im internationalen Umfeld als Bachelor zu bezeichnen. Dennoch ist er nicht mit dem akademischen Grad Bachelor of Engineering auf einer Stufe angesiedelt, auch wenn der fast gleichlautende Titel dieses impliziert.
Strebt der Anlagenmechaniker eine rein theoretisch orientierte Tätigkeit an, legt keinen Wert auf den praktischen Teil seines Berufes, also der Arbeit auf der Baustelle, oder ist diesem aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gewachsen, so steht ihm die Möglichkeit offen, sich zum staatlich geprüften Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder zum staatlich geprüften Techniker für Sanitärtechnik weiterzubilden. Mit dieser Ausbildung verlässt er den Pfad der praktischen Arbeit endgültig, und spezialisiert sich auf Planungs-, Überwachungs- oder Vertriebsaufgaben in seiner Branche. Die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker wird sowohl berufsbegleitend (ca. 4 Jahre) als auch in Vollzeitform (ca. 2 Jahre) angeboten. Durchgeführt wird die Technikerschule meistens an staatlichen Berufskollegs mit angegliederter Berufsfachschule, jedoch gibt es auch private Organisationen, die diese durchführen. Die Möglichkeit ein Fernstudium zum staatlich geprüften Techniker zu absolvieren besteht ebenfalls.
Auch der Techniker kann unter bestimmten Voraussetzungen (setzt die Handwerkskammer fest) ebenfalls einen Betrieb leiten. Allerdings fehlen ihm hierzu die kaufmännischen Kenntnisse, die er sich auf anderem Wege verschaffen muss. Wenn ein durch einen Techniker geführtes Unternehmen Lehrlinge ausbilden möchte, muss der Betriebsleiter eine zusätzliche Ausbildereignungsprüfung ablegen, oder einen Mitarbeiter der über diese verfügt zum Ausbildungsbeauftragten ernennen. Der Technikerabschluss steht von der Qualifikation her über dem Meister und wird unterhalb des Dipl.-Ing. (FH) eingestuft.
- Siehe Hauptartikel Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik